Einstweilige Verfügung… weil wir fragen, ob Ihr zufrieden seid!

von Rainer Wolf am in Allgemein,Behind the Scenes

Man kann sich ja schon manchmal echt wundern, mit was ein Abmahnanwalt in Deutschland alles Tür und Tor bei Gericht einrennen kann. Erst letzte Woche Freitag konnten wir uns selbst wieder von dem kreativen Schaffen eines uns bisher unbekannten Abmahnanwalts überraschen lassen. Per Einstweiliger Verfügung hat dieser uns ab sofort untersagt unsere Kunden ein paar Tage nach dem Kauf per E-Mail zu fragen, ob sie mit der Bestellung zufrieden waren und uns dafür eine Bewertung abgeben würden (egal ob positiv oder negativ). Das war für deutsche Gerichte offensichtlich zuviel, denn eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nach der Bestellung, so müssen wir lernen, erfordert eine ausdrückliche aktive Bestätigung des Kunden schon bei der Bestätigung. Aber wer klickt schon einen zusätzlichen Haken im Warenkorb an, hinter dem steht: „Ja bitte fragen Sie mich in 10 Tagen ob ich zufrieden bin mit meiner Bestellung“? Wie auch immer, zwangsläufig müssen wir uns natürlich erstmal bis zur Hauptverhandlung der Einstweiligen Verfügung beugen und uns bleibt nichts anderes übrig, als wieder einmal mit dem Kopf zu schütteln, mit was sich deutsche Gerichte ernsthaft doch alles befassen… dabei gäbe es doch sicherlich ganz andere Dinge zu tun für die Herren Richter. Also wundert Euch nicht, wenn wir Euch den eigentlich bei Euch sehr beliebten Service der Nachfrage ob alles in Ordnung war bis auf weiteres nicht mehr anbieten könne. Ich denke das Problem wird in den nächsten Wochen noch diverse weitere Versandhändler treffen, der entsprechende Abmahnanwalt scheint grad viel Zeit für solche Dinge zu haben und antwortete auf unsere Schreiben letzte Woche sogar im 5 Minuten Takt. Scheint ja viel los zu sein in der Kanzlei. Aber vielleicht ist ja der ganze Hokuspokus auch bald wieder hinfällig, warten wir erstmal gelassen die Hauptverhandlung ab… außerdem, es gibt ja wirklich wichtigere Dinge im Leben… z.B. sich jetzt ganz entspannt mit dem ersten Schoko-Eisbecher des Jahres in die Sonne zu setzen. Hey, ein Hauch von Frühling liegt in der Luft! 😉

Rainer Wolf von arktis.de

Rainer Wolf von arktis.de

Daniel Schreiner Februar 16, 2015 um  Uhr

Prinzipiell ist gegen diese relativ neue Gesetzgebung gar nichts zu sagen, da sie die lästige Telefonwerbung unterbinden soll.

Aber in Deutschland saßen die größten Verbrecher schon immer im Anzug in einer Kanzlei und nicht Hinter Gittern.

Das schlimme ist, Anwälte verdienen immer, egal ob sie verlieren oder nicht.

Martin Allert Februar 16, 2015 um  Uhr

Das Schlimme daran ist, dass ein Anwalt dafür sorgt, dass das oftmals strapazierte und nicht mehr zu hörende geflügelte Wort von der „Servicewüste Deutschland“ Realität wird.

Nun gebt ihr Euch echt Mühe, mit der Umfrage Euren Service zu verbessern, nein, da kommt so ein verbaler Fäkalakrobat und zerschlägt seine Kloschüssel in einem Wahn von Selbstbeschmutzung – Hauptsache, das (Gehirn-) Dünnflüssige spritzt weit.

Damit das nicht nur nach rechts und links geht, sondern auch retour, fände ich eine entsprechende Twitter Erwähnung mit Hashtag durchaus angebracht, damit der „Duudebabber“ live erlebt, was ein Exkrementensturm (neudeutsch: Shitstorm) wirklich so anrichten kann. Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um den Aufruf zum Mobbing, das habe ich im Sinne der Meinungsfreiheit nie ernst gemeint und keinerlei Aufforderung zur Cybergewalt gepostet. Schliesslich sind wir alle Charlie, n’est ce pas? 🙂

Silvan Februar 17, 2015 um  Uhr

Hey Rainer, gute Einstellung! Immer positiv denken 🙂
Mich würde interessieren, ob ihr ein gängiges Kundenbewertungstool nutzt, oder etwas eigenes im Einsatz habt?
War in der Mail mehr drin, als nur die Auffordung zur Bewerbung (also z.B. Werbung für ein Produkt) oder war es eine nüchterne, nackte Mail?
Falls es wirklich die Runde machen sollte müssen sich alle Hersteller von Shopsystemen und alle Händler umstellen. Das wird dann mal wieder lustig 🙁
Ciao Silvan

Tobi Februar 17, 2015 um  Uhr

Nunja „Ich erlaube mir Email zuzusenden“ oder ähnliches 🙂

Aber das mit den Abmahnungen nimmt echt überhand und produziert mehr Arbeit als der Rest ..

Andreas Februar 17, 2015 um  Uhr

Prinzipiell hat die Gegenseite Recht und dürfte auch Recht vor Gericht bekommen.
An sich finde ich die Rechtsprechung in Ordnung allerdings absolut nicht die Art und Weise wie das gehandhabt wird. Statt direkt jemand juristisch eine Klatsche zu verpassen sollte es doch die Möglichkeit auf
1. Stufe Einen Hinweis
2. Stufe Eine Ermahnung
3. Stufe Eine Klatsche
geben.
Wir alle wollen immer EINE Gesellschaft bilden aber hier schlagen wir uns brachial wie wilde Tiere faustdick gegenseitig ins Gesicht.
-> Scheingesellschaft

Rheinlaender Februar 17, 2015 um  Uhr

vielleicht hilft gegen solche Konsorten Abmahnanwälte das StGB einschliesslich Berufsverbot anzuwenden, Es gibt keinen Freibrief für Nötigung und ggf Erpressung, auch für findige Abmahnschweine nicht;-)

diese Abmahnungen sind zumindest unverhältnismässig…

soeren.cz Februar 17, 2015 um  Uhr

wenn zwei sich streiten, freut sich ein anwalt. wenn einer nur streit sucht, freut sich auch schon ein anwalt.

Nadine Februar 18, 2015 um  Uhr

Kaum zu glauben, das selbst solche harmlosen Mails – die der Kundenbindung bzw. dem Service dienen (von dem die Kunden ja nie genug haben können) – nicht mehr erlaubt sein sollen. Bin gespannt auf das Ergebnis der Hauptverhandlung – ich hoffe, du hältst uns hier auf dem Laufenden.

Stephan Februar 23, 2015 um  Uhr

Gibt es in der Angelegenheit schon neues? Ich gebe zu, ich bin da sehr neugierig.

Rainer Wolf Februar 23, 2015 um  Uhr

Ja gibt es Stephan, wir erkennen die Einstweilige Verfügung an und werden keinen Einspruch dagegen einlegen, da wir denke ich ziemlich chanchenlos dastehen. Wir sparen uns also den Ärger und das Geld für Gericht und bündeln unsere Kräfte lieber für das Auffinden neuer spannender Arktis Produkte 😉 Traurig, aber wahr. Wir leben in Deutschland, dem Land der unterbeschäftigten Abmahnanwälte…

Janusz Dreier Mai 21, 2015 um  Uhr

Das Trustbadge von Trusted Shops ermöglicht es rechtssicher Bewertungen zu sammeln, da Verbraucher auf der Bestellbestätigungsseite des Shops aktiv die für sie kostenlose Geld-zurück-Garantie buchen und „huckepack“ Ihre Einwilligung zum Erhalt einer Bewertungsaufforderung geben. Doch das Trustbadge ist nicht nur rechtssicher, es arbeitet auch automatisch: Einmal eingebaut, sammelt es automatisiert und kontinuierlich Bewertungen, man muss sich um nichts mehr kümmern. Weitere Infos: http://www.trustedshops.de/shopbetreiber/integration/trustbadge.html

Ich freue mich, dass arktis.de nun ebenfalls auf das Trustbadge setzt, so wie über 15.000 weitere Trusted Shops Mitglieder.